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   LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21   

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https://dejure.org/2022,40934
LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21 (https://dejure.org/2022,40934)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.09.2022 - L 13 R 480/21 (https://dejure.org/2022,40934)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. September 2022 - L 13 R 480/21 (https://dejure.org/2022,40934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AAÜG § 1; AAÜG § 6; AAÜG § 8; SGB X § 44; SGB X § 48; ZPO § 287
    Rentenversicherung: Volkseigener Betrieb Bergmann Borsig Stammbetrieb Kombinat Kraftwerksanlagen kein Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens iSd AAÜG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fiktive Einbeziehung einer Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR bei der Rentenberechnung; Eingruppierung eines Volkseigenen Betriebs bezüglich der Rentenberechnung; Berücksichtigung der Jahresendprämie gemäß § 6 AAÜG ; Zusatzversorgungsträger bezüglich der ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (53)

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Der ursprüngliche rechtswidrige Bescheid gibt entgegen seinem Inhalt keine Basis mehr her, um künftige Leistungsverbesserungen oder erstmalige Leistungsbewilligungen darauf aufzubauen (BSG, Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 19/96, Rn.24 juris).

    Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes ist ein solcher Eingriff jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur hinnehmbar, wenn die Rechtswidrigkeit des nicht mehr rücknehmbaren Ausgangsverwaltungsaktes in einem eigenständigen anfechtbaren Verwaltungsakt festgestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1988, 2 RU 39/87, juris; BSG Urteil vom 22.06.1988, 9/9a RV 46/86, juris; BSG, Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 19/96, Rn. 24 juris; BSG, Urteil vom 16.12.2004, B 9 VS 1/04 R, juris).

    Dabei ist es der Verwaltung unbenommen, die Feststellung der Rechtswidrigkeit durch einen selbst konstitutiv wirkenden Bescheid oder als Teil eines Abschmelzungsbescheids zu treffen (BSG, Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 19/96, Rn. 24 juris).

    Denn § 48 Abs. 3 SGB X ist entsprechend anwendbar, wenn der Fehler des Ursprungsbescheids nicht die Höhe einer Leistung, sondern zunächst nur den Grund der Leistungsbewilligung betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 19/96, Rn.24 juris; BSG, Urteil vom 20.03.2007, B 2 U 38/05 R, Rn. 19 juris).

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RS 8/17 R

    Berücksichtigung von Jahresendprämien als weitere Arbeitsentgelte

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Er begehre eine Rücknahme des bisherigen Rentenbescheides und Neuberechnung der Rentenansprüche unter Berücksichtigung der gezahlten DDR-Jahresendprämien unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.03.2018 (Az.: B 5 RS 8/17 R).

    Die Höhe der Jahresendprämien müsste in diesem Fall geschätzt werden, was nicht zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2018, B 5 RS 8/17 R, juris Rn. 19 ff.).

    Das Fehlen derartiger Bestimmungen belegt im Sinne eines beredten Schweigens zusätzlich den abschließenden Charakter der Ausnahmeregelung in § 6 Abs. 6 AAÜG als geschlossenes Regelungskonzept (BSG, Urteil vom 22.03.2018, B 5 RS 8/17 R, juris).

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 38/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Zwar ist dem Kläger zuzustimmen, dass für eine Leistungsabschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X eine Änderung zu verlangen ist (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2007, B 2 U 38/05 R, Rn. 20 juris; BSG, Urteil vom 31.01.1989, 2 RU 16/88, Rn.14 juris).

    Denn § 48 Abs. 3 SGB X ist entsprechend anwendbar, wenn der Fehler des Ursprungsbescheids nicht die Höhe einer Leistung, sondern zunächst nur den Grund der Leistungsbewilligung betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 19/96, Rn.24 juris; BSG, Urteil vom 20.03.2007, B 2 U 38/05 R, Rn. 19 juris).

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Art. 3 Abs. 1 und 3 GG gebieten nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (BVerfG, Beschlüsse vom 26.10.2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05, juris, und Beschluss vom 04.08.2004,1 BvR 1557/01, BVerfGK 4, 12-16; BSG, Urteil vom 08.06.2004, B 4 RA 57/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 3).

    Zwar führt der Kläger zutreffend aus, dass die im Versorgungsrecht nicht benannten sog. Projektierungsbüros in der DDR nicht identisch mit den ausdrücklich gleichgestellten Konstruktionsbüros waren und Projektierungsbüros nicht durch eine den Text des Versorgungsrechts erweiternde Auslegung einzubeziehen waren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 04.08.2004, 1 BvR 1557/01, BVerfGK 4, 12-16; BVerfG, Beschluss vom 26.10.2005, 1 BvR 1921/04, juris).

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Art. 3 Abs. 1 und 3 GG gebieten nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (BVerfG, Beschlüsse vom 26.10.2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05, juris, und Beschluss vom 04.08.2004,1 BvR 1557/01, BVerfGK 4, 12-16; BSG, Urteil vom 08.06.2004, B 4 RA 57/03 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 3).

    Zwar führt der Kläger zutreffend aus, dass die im Versorgungsrecht nicht benannten sog. Projektierungsbüros in der DDR nicht identisch mit den ausdrücklich gleichgestellten Konstruktionsbüros waren und Projektierungsbüros nicht durch eine den Text des Versorgungsrechts erweiternde Auslegung einzubeziehen waren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 04.08.2004, 1 BvR 1557/01, BVerfGK 4, 12-16; BVerfG, Beschluss vom 26.10.2005, 1 BvR 1921/04, juris).

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Abweichungen von diesem Regelbeweismaß bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (BSG, Urteil vom 15.12.2016, B 5 RS 4/16 R, Rn. 14 juris; BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 4 R 29/06 R, SozR 4-5075 § 1 Nr. 3; BVerwG, Beschluss vom 03.08.1988, 9 B 257.88, NVwZ-RR 1990, 165).

    Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Norm mit dem Erfordernis, dass Zufluss und Höhe eines Verdienstteils im Vollbeweis nachgewiesen sein müssen, bereits ausdrücklich das strenge Regelbeweismaß anlegt und damit einen starken Anker schafft, was spiegelbildlich Abstriche beim Beweismaß für Höhe und Zufluss des anderen Verdienstteils legitimiert und ggf. Rückschlüsse aufgrund zuvor oder anschließend erzielten Arbeitsentgelts erlaubt (grundlegend BSG, Urteil vom 15.12.2016, B 5 RS 4/16 R, Rn. 15 juris).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 RS 8/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    In den neueren und konkretisierenden Entscheidungen des BSG zu den von einem volkseigenen Industriebetrieb ausgeführten Montagearbeiten wird ausgeführt, dass der mehr oder weniger schematisch anfallende Zusammenbau von im Wege industrieller Massenproduktion massenhaft hergestellten Bauteilen zum fertigen Produkt seinerseits Teil der industriellen Produktion dann sein kann, wenn die zusammengefügten Bauteile selbst, also von dem der Beurteilung zugrunde liegenden Beschäftigungsbetrieb, massenhaft hergestellt worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012, B 5 RS 8/11 R, Rn. 23 ff. juris).

    "Standardisiert und automatisiert" in diesem Sinne ist alles hergestellt, was mit einem vom Hersteller vorgegebenen Produkt nach Art, Aussehen und Bauweise identisch ist, aber auch dasjenige Sachgut, das aus mehreren ihrerseits standardisiert und automatisiert hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt und Teil einer einseitig und abschließend allein vom Hersteller vorgegebenen Produktpalette ist (BSG, Urteil vom 09.05.2012, B 5 RS 8/11 R, Rn. 23 juris; BSG, Urteil vom 09.10.2012, B 5 RS 5/12 R, Rn. 26 juris; BSG, Urteil vom 09.10.2012, B 5 RS 5/11 R, Rn. 26 juris).

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Da das Recht der Versorgungssysteme auf Lebenssachverhalte abstellte, die in der DDR verwirklicht worden waren, bestimmt sich das Verständnis dort verwandter Ausdrücke rechtlich nach dem staatlichen Sprachverständnis am Ende der DDR (02.10.1990), faktisch jedoch im Regelfall nach demjenigen, das bei Schließung der Systeme am 30.06.1990 in staatlichen Regelungen verlautbart war (BSG, Urteil vom 07.09.2006, B 4 RA 41/05 R, Rn. 26 ff. juris).

    Auch die "Anordnung über die Einführung der Rahmenrichtlinie für die neue Gliederung der Beschäftigten der Industrie und des Bauwesens" vom 10.12.1974 (DDR GBl. 1975 Teil I Nr. 1), die noch am 30.06.1990 galt, unterschied zwischen Konstruktion und Projektierung (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteil vom 07.09.2006, B 4 RA 41/05 R, juris).

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes ist ein solcher Eingriff jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur hinnehmbar, wenn die Rechtswidrigkeit des nicht mehr rücknehmbaren Ausgangsverwaltungsaktes in einem eigenständigen anfechtbaren Verwaltungsakt festgestellt wird (vgl. BSG, Urteil vom 02.11.1988, 2 RU 39/87, juris; BSG Urteil vom 22.06.1988, 9/9a RV 46/86, juris; BSG, Urteil vom 18.03.1997, 2 RU 19/96, Rn. 24 juris; BSG, Urteil vom 16.12.2004, B 9 VS 1/04 R, juris).

    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit kann dabei zur frühzeitigen Klärung des Sozialrechtsverhältnisses auch selbstständig und zeitlich vor dem Ausspruch des Einfrierens oder Abschmelzens und vor Eintritt einer Änderung der Verhältnisse getroffen werden (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 16.12.2004, B 9 VS 1/04 R, Rn.15 juris).

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 480/21
    Das Begehren des Klägers ist erkennbar darauf gerichtet, im Rahmen einer Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsakte nach § 44 SGB X (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschrift im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 AAÜG z.B. BSG, Urteil vom 07.12.2017, B 5 RS 1/16 R, juris Rn. 11), höhere Entgelte unter Berücksichtigung der Jahresendprämien festzustellen.

    Als Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers, den Bescheid vom 19.10.1999 abzuändern und höhere Arbeitsentgelte festzustellen, kommt allein § 44 Abs. 2 SGB X in Betracht, denn die Feststellung der Zeiten und Arbeitsentgelte hat weder die Erbringung von Sozialleistungen noch die Erhebung von Beiträgen zum Gegenstand (vgl. BSG, Urteil vom 07.12.2017, B 5 RS 1/16 R, Rn. 12 juris).

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 3/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 26.10.2017 - B 2 U 6/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - Arbeitsunfall - anerkannte

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 7/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 6/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 17/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 9/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

  • BSG, 20.03.2013 - B 5 RS 27/12 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 16/88

    Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X im Rahmen einer Rentenanpassung nach Unfallrecht

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 46/86

    Sozialleistung - Höhe - Aussparung - Feststellung - Anpassungsbescheid

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

  • BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 R 208/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren -

  • LSG Sachsen, 01.03.2016 - L 5 RS 578/15

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2021 - L 15 U 585/19

    Anerkennung einer Berufskrankheit der Ziffer 4101 der Berufskrankheitenverordnung

  • LSG Bayern, 23.06.2015 - L 1 RS 3/14

    Prämien für hervorragende Einzel und Kollektivleistungen von Pädagogen

  • BSG, 22.03.1984 - 11 RA 22/83

    Rentenversicherung - Beitragserstattungsbescheid - Zulässigkeit der Aufhebung

  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 7 R 108/22
  • BSG, 02.11.1988 - 2 RU 39/87
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 1/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2018 - L 33 R 351/16

    Voraussetzungen einer Zugehörigkeit zur zusätzlichen Versorgung der technischen

  • LSG Sachsen, 12.04.2016 - L 5 RS 368/15

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

  • LSG Bayern, 22.04.2009 - L 16 R 688/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellung von Daten nach dem AAÜG - Gewährung

  • LSG Sachsen, 04.05.2016 - L 5 RS 155/12

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer - Zugehörigkeit zur

  • LSG Thüringen, 17.12.2020 - L 2 R 703/17

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

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